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MECHANISCHE VERFAHRENSTECHNIK – Anwendungen – Chemie – Pigmente und Farbstoffe
 

Aufbereitung von Pigmenten und Farbstoffen


Pigmente und Farbstoffe unterscheidet man in organische und anorganische Produkte. Diese wiederum werden unterteilt in natürliche und synthetische Stoffe. Aufgrund der Tatsache, dass deren Aufbereitung wie Zerkleinern, Sichten, Sieben etc. von Produkt zu Produkt, besonders im Ansatzverhalten verschieden ist, setzt die Hosokawa Alpine hier ihre Maschinen in Sonderausführung ein.


Foto Schmetterling
Nachstehend drei Beispiele von Aufbereitungsanlagen, die für vorgegebene Aufgabenstellungen ausgelegt und geliefert wurden. Hierbei wurde bei der Auswahl der Mühlen und Sichtermühlen die charakteristischen Merkmale des Pigments wie Ansatzverhalten, Gefahrenklasse etc. berücksichtigt.


a) Anlage mit Alpine Feinprallmühle UPZ

UPZ in druckstoßfester 10 bar(Ü) Ausführung für ansetzende Pigmente. Endproduktfeinheitsbereich: d
97 < 10 µm - 500 µm abhängig von der Mahlbarkeit des Produkts und der Auswahl der Mahlwerkzeuge (Stiftscheiben, Plattenschläger mit Mahlbahn, Sieb etc.).

Foto Feinprallmühle UPZ Foto Stiftscheiben


Fließschema Feinprallmühle UPZ 1 = Dosierschnecke
2 = Metallabscheider
3 = Schalldämpfer
4 = Explosionsschutzventil
5 = Zellenschleuse
6 = Feinprallmühle UPZ
7 = autom. Rückblasfilter
8 = Drosselklappe
9 = Gebläse
10 = Schaltschrank

A = Aufgabeprodukt
B = Endprodukt


b) Anlage mit Alpine Zirkoplex-Sichtermühle ZPS


ZPS in Sonderausführung für ansetzende Pigmente in druckstoßfester 10 bar(Ü) Ausführung. Endproduktfeinheitsbereich d
97 8 - 150 µm.

Foto Zirkoplex-Sichtermühle 315 ZPS
Diese Maschine zeichnet sich aus durch:

Optimale Zugänglichkeit und daher einfache Reinigung
gesteckte Schläger
geringe Geschwindigkeiten innerhalb
der Mühle zwischen Mahlzone und Sichtrad und somit kaum Produktberührung der Seitenwände
Auswahl von Werkstoffen (VA)
Oberflächengüte (Rauhtiefe)
Beschichtung von kritischen, ansatz-
freudigen Teilen (Teflon o.ä.)
Erweiterter Feingutaustritt (reduziert
die Austrittsgeschwindigkeit)
Spezielle Fluidisiereinrichtung an
kritischen Stellen

Fließschema Feinprallmühle ZPZ 1 = Schalldämpfer
2 = Zellenschleuse
3 = Metallabscheider
4 = Zirkoplex-Sichtermühle ZPS
5 = Hydraulik
6 = autom. Rückblasfilter
7 = Explosionsschutzventil
8 = Gebläse
9 = Drosselklappe
10 = Schaltschrank

A = Aufgabeprodukt
B = Endprodukt


c) Anlage mit Alpine Fließbett-Gegenstrahlmühle AFG


Foto Fließbett-Gegenstrahlmühle AFG
Die Fließbett-Gegenstrahlmühle eignet sich speziell für harte, schleißende Pigmente. Mit dieser Sichtermühle werden sehr hohe Feinheiten bei engem Kornspektrum und scharfer Oberkornbegrenzung hergestellt. Endproduktfeinheitsbereich d97 2 - 150 µm.


Nachstehend der Verfahrensweg einer Aufbereitungsanlage in druckstoßfester 10 bar (Ü) Ausführung für organische Pigmente. Endproduktfeinheit kleiner 3 µm. Die Anlage wurde nach der Richtlinie 94/9/EG (ATEX) ausgelegt und zeigt speziell die Klassifizierung nach Gefahrenzonen.

Klassifizierung ATEX 1 = Dosierschnecke mit Aufgabebehälter und Absperrklappe
2 = Fließbett-Gegenstrahlmühle AFG
3 = autom. Rückblasfilter mit Behälter und Fluidisierungseinrichtung
3.1 = Filterkopf
4 = Zellenschleuse
5 = Explosionsschutzventil
6 = Sicherheitsfilter
7 = Gebläse
8 = Packmaschine
9 = Schaltschrank


Der Aufgabe- und Abfüllbereich (Pos.1 und 8) liegt in Zone 21, d.h. in einem Bereich, in dem bei Normalbetrieb gelegentlich kurzzeitig damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer brennbaren Staubwolke in Luft auftritt.
Zur Zone 21 zählen auch Bereiche um Anlagenkomponenten, in deren Nähe Staub aus Undichtigkeiten austreten kann und sich Staubablagerungen bilden können.

Die Sichtermühle AFG (Pos. 2) mit Filter bis Kopfplatte und Behälter mit Fluidisierung, Zellenschleuse und der dazugehörigen Rohrleitung ist der Zone 20 zugeteilt. In diesem Bereich ist ständig, langzeitig oder häufig eine explosive Atmosphäre in Form einer brennbaren Staubwolke in der Luft anzutreffen.

Die Anlagenkomponenten Filteroberteil, Explosionsventil, Sicherheitsfilter und Gebläse einschließlich Rohrleitung (Pos. 3.1, 5, 6 und 7) sind der Zone 22 zugeordnet. Hier ist nicht damit zu rechnen, und wenn dann nur kurzzeitig, dass eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer brennbaren Staubwolke in Luft auftritt oder entsteht.

Die Zoneneinteilungen beziehen sich auf den Innenbereich der Mühle und des Anlagenzubehörs. Die gesamte Anlagenumgebung im Abstand von 1,5 Meter von den einzelnen Anlagenkomponenten zählt zur Zone 22.

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