MECHANISCHE VERFAHRENSTECHNIK
Anwendungen Chemie Pigmente und Farbstoffe
Aufbereitung von Pigmenten und Farbstoffen
Pigmente und Farbstoffe unterscheidet man in organische und
anorganische Produkte. Diese wiederum werden unterteilt in
natürliche und synthetische Stoffe. Aufgrund der Tatsache,
dass deren Aufbereitung wie Zerkleinern, Sichten, Sieben etc.
von Produkt zu Produkt, besonders im Ansatzverhalten verschieden
ist, setzt die Hosokawa Alpine hier ihre Maschinen in Sonderausführung
ein.
Nachstehend
drei Beispiele von Aufbereitungsanlagen, die für
vorgegebene Aufgabenstellungen ausgelegt und geliefert
wurden. Hierbei wurde bei der Auswahl der Mühlen
und Sichtermühlen die charakteristischen Merkmale
des Pigments wie Ansatzverhalten, Gefahrenklasse etc.
berücksichtigt.
a) Anlage mit Alpine Feinprallmühle UPZ
UPZ in druckstoßfester 10 bar(Ü) Ausführung
für ansetzende Pigmente. Endproduktfeinheitsbereich:
d97
< 10 µm - 500 µm abhängig von
der Mahlbarkeit des Produkts und der Auswahl der Mahlwerkzeuge
(Stiftscheiben, Plattenschläger mit Mahlbahn, Sieb etc.).
c) Anlage mit Alpine Fließbett-Gegenstrahlmühle
AFG
Die Fließbett-Gegenstrahlmühle
eignet sich speziell für harte, schleißende
Pigmente. Mit dieser Sichtermühle werden sehr hohe
Feinheiten bei engem Kornspektrum und scharfer Oberkornbegrenzung
hergestellt. Endproduktfeinheitsbereich d97
2 - 150 µm.
Nachstehend der Verfahrensweg einer
Aufbereitungsanlage in druckstoßfester 10 bar (Ü)
Ausführung für organische Pigmente. Endproduktfeinheit
kleiner 3 µm. Die Anlage wurde nach der Richtlinie
94/9/EG (ATEX) ausgelegt und zeigt speziell die Klassifizierung
nach Gefahrenzonen.
1 = Dosierschnecke mit Aufgabebehälter
und Absperrklappe
2 = Fließbett-Gegenstrahlmühle AFG
3 = autom. Rückblasfilter mit Behälter und
Fluidisierungseinrichtung
3.1 = Filterkopf
4 = Zellenschleuse
5 = Explosionsschutzventil
6 = Sicherheitsfilter
7 = Gebläse
8 = Packmaschine
9 = Schaltschrank
Der Aufgabe- und Abfüllbereich (Pos.1 und 8) liegt in
Zone 21, d.h. in einem Bereich, in dem bei Normalbetrieb gelegentlich
kurzzeitig damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige
Atmosphäre in Form einer brennbaren Staubwolke in Luft
auftritt.
Zur Zone 21 zählen auch Bereiche um Anlagenkomponenten,
in deren Nähe Staub aus Undichtigkeiten austreten kann
und sich Staubablagerungen bilden können.
Die Sichtermühle AFG (Pos. 2) mit Filter bis Kopfplatte
und Behälter mit Fluidisierung, Zellenschleuse und der
dazugehörigen Rohrleitung ist der Zone 20 zugeteilt.
In diesem Bereich ist ständig, langzeitig oder häufig
eine explosive Atmosphäre in Form einer brennbaren Staubwolke
in der Luft anzutreffen.
Die Anlagenkomponenten Filteroberteil, Explosionsventil, Sicherheitsfilter
und Gebläse einschließlich Rohrleitung (Pos. 3.1,
5, 6 und 7) sind der Zone 22 zugeordnet. Hier ist nicht damit
zu rechnen, und wenn dann nur kurzzeitig, dass eine explosionsfähige
Atmosphäre in Form einer brennbaren Staubwolke in Luft
auftritt oder entsteht.
Die Zoneneinteilungen beziehen sich auf den Innenbereich der
Mühle und des Anlagenzubehörs. Die gesamte Anlagenumgebung
im Abstand von 1,5 Meter von den einzelnen Anlagenkomponenten
zählt zur Zone 22.